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Notar beim Grundstücksverkauf —Kosten, Ablauf & was Sie wissen müssen

In Deutschland ist der Notar beim Grundstücksverkauf gesetzlich vorgeschrieben. Was kostet er, wie läuft der Termin ab — und was können Sie vorbereiten?

Gesetzlich PflichtKosten: 1–2 %Neutral & unabhängigSchutz für beide Seiten

Die Rolle des Notars beim Grundstücksverkauf

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes — er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern sorgt für einen rechtssicheren und fairen Abschluss. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstücksverkauf in Deutschland rechtlich unwirksam (§ 311b BGB).

Rechtssicherheit

  • Prüft Eigentumsverhältnisse
  • Klärt Lasten im Grundbuch
  • Verhindert Doppelverkäufe
  • Beurkundet verbindlich

Abwicklung

  • Koordiniert Kaufpreiszahlung
  • Veranlasst Auflassungsvormerkung
  • Meldet an Finanzamt
  • Veranlasst Grundbuchumschreibung

Schutz beider Seiten

  • Käufer zahlt erst nach Absicherung
  • Verkäufer übergibt nach Zahlung
  • Keine einseitigen Nachteile
  • Vollständige Dokumentation

Notarkosten berechnen

Die Gebühren sind gesetzlich im GNotKG geregelt — kein Notar darf mehr oder weniger verlangen

Kaufpreis

Notargebühr

Grundbuch

Gesamt

100.000 €

ca. 1.000 €

ca. 450 €

ca. 1.450 €

200.000 €

ca. 1.600 €

ca. 720 €

ca. 2.320 €

300.000 €

ca. 2.100 €

ca. 950 €

ca. 3.050 €

500.000 €

ca. 3.000 €

ca. 1.350 €

ca. 4.350 €

800.000 €

ca. 4.200 €

ca. 1.900 €

ca. 6.100 €

1.000.000 €

ca. 5.000 €

ca. 2.250 €

ca. 7.250 €

Wer zahlt was?

Käufer zahlt Notargebühr + Grundbucheintragung + Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %).
Verkäufer zahlt nur Löschungsgebühren für eigene Lasten (Grundschulden etc.).

Hinweis für Verkäufer

Die Notarkosten trägt in Deutschland grundsätzlich der Käufer — wie bei jedem Grundstücksverkauf üblich.

Ablauf des Notartermins — 5 Phasen

Von der Beauftragung bis zur Eigentumsumschreibung: typisch 4–8 Wochen

1
2–4 Wochen
Vor dem Termin

Notar beauftragen & Unterlagen einreichen

Typischerweise wählt der Käufer den Notar. Sie als Verkäufer können einen Vorschlag machen. Beide Parteien reichen Personalausweis, Grundbuchauszug und Adressdaten ein. Der Notar prüft das Grundbuch eigenständig.

Beantragen Sie den Grundbuchauszug frühzeitig — er muss beim Termin vorliegen und nicht älter als 3 Monate sein.

2
1–2 Wochen
Entwurfsphase

Kaufvertragsentwurf prüfen

Der Notar erstellt einen Kaufvertragsentwurf und sendet ihn beiden Parteien zu. Sie haben mindestens 14 Tage Prüfzeit (gesetzlich vorgeschrieben). Lassen Sie den Entwurf ggf. von einem Anwalt prüfen.

Achten Sie besonders auf: Kaufpreis, Übergabedatum, Regelungen zu Lasten/Grundschulden und Haftungsausschlüsse.

3
30–90 Min.
Beurkundungstermin

Notartermin — Beurkundung

Der Notar liest den gesamten Vertrag vor. Beide Parteien können Fragen stellen, Änderungen beantragen und unterschreiben dann den Vertrag. Der Notar ist neutral — er vertritt nicht Käufer oder Verkäufer.

Bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ohne geht nichts.

4
3–6 Wochen
Nach der Beurkundung

Auflassungsvormerkung & Kaufpreiszahlung

Der Notar lässt sofort eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen (schützt den Käufer). Danach stellt er die Kaufpreisfälligkeit fest — erst dann zahlt der Käufer. Kaufpreis geht in der Regel direkt an Sie.

Die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je Bundesland) zahlt der Käufer direkt ans Finanzamt. Erst nach Bestätigung veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung.

5
1–2 Wochen
Abschluss

Eigentumsumschreibung & Schlüsselübergabe

Nach Zahlungseingang und Steuerquittung veranlasst der Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Danach erfolgt die Schlüsselübergabe — der Verkauf ist abgeschlossen.

Die vollständige Grundbucheintragung kann noch 4–8 Wochen dauern, ist aber reine Formsache nach der Beurkundung.

Unterlagen-Checkliste für den Notar

Was Sie vor dem Termin bereitstellen sollten

Dokument

Von wem

Pflicht?

Personalausweis / Reisepass
Verkäufer & Käufer
Pflicht
Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt)
Verkäufer
Pflicht
Energieausweis
Verkäufer
Pflicht
Flurkarte / Katasterauszug
Verkäufer
Pflicht
Bebauungsplan-Auszug
Verkäufer
Optional
Erbschein (bei geerbtem Grundstück)
Verkäufer
Optional
Finanzierungsbestätigung der Bank
Käufer
Optional
Vollmacht (wenn nicht persönlich)
Wer vertreten wird
Optional

Tipp: Beantragen Sie den Grundbuchauszug frühzeitig — er muss beim Notartermin vorliegen und darf nicht älter als 3 Monate sein.

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Notar finden — so geht's

In Deutschland gibt es über 7.000 Notare. Alle sind gleich gut ausgebildet und verlangen dieselben gesetzlich geregelten Gebühren — es gibt also keinen Preisvorteil durch Vergleichen. Wichtiger ist die Erreichbarkeit und Spezialisierung auf Immobilienrecht.

Notarverzeichnis der Bundesnotarkammer

Empfohlen

Offizielles Verzeichnis aller deutschen Notare — nach PLZ, Name oder Ort suchen.

Justizportal Bundesländer

Offiziell

Jedes Bundesland führt ein eigenes Notarverzeichnis über das Landesjustizministerium.

Empfehlung vom Makler / Käufer

Praktisch

Bauträger arbeiten oft mit festen Notarkanzleien zusammen — fragen Sie beim Käufer nach.

Notarsuche BNotK

Offiziell

Die Bundesnotarkammer führt ein offizielles Notarverzeichnis unter notar.de — kostenlos und bundesweit.

Häufige Fragen zum Notar

Was kostet ein Notar beim Grundstücksverkauf?

Die Notarkosten betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Bei einem Grundstück für 300.000 € zahlen Sie also etwa 3.000–4.500 € für Notar und Grundbucheintragung zusammen. Die Gebühren sind gesetzlich im GNotKG geregelt und nicht verhandelbar.

Wer zahlt den Notar beim Grundstücksverkauf?

In der Regel zahlt der Käufer die Notarkosten und die Grundbucheintragungsgebühren. Der Verkäufer zahlt nur für eventuelle Löschungen von Grundschulden oder Lasten aus dem Grundbuch (Abteilung II/III).

Wie lange dauert die Abwicklung beim Notar?

Vom ersten Kontakt bis zur Eigentumsumschreibung dauert es typischerweise 4–8 Wochen. Der eigentliche Beurkundungstermin dauert 30–90 Minuten.

Muss ich persönlich zum Notar?

Grundsätzlich ja — das Beurkundungsgesetz schreibt persönliche Anwesenheit vor. Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person (notarielle Vollmacht) ist möglich. Online-Beurkundungen sind in Deutschland aktuell nur in Ausnahmefällen (GmbH-Gründungen) zugelassen, nicht für Grundstücksverkäufe.

Welche Unterlagen braucht der Notar?

Grundbuchauszug (max. 3 Monate alt), Personalausweis beider Parteien, Energieausweis, ggf. Bebauungsplan-Auszug, Flurkarte, und bei Erbschaft: Erbschein.

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