Ratgeber8. Juni 2026 · 8 Min.

Bodenrichtwert richtig lesen: So interpretieren Sie BORIS-Daten für Ihr Grundstück

Der Bodenrichtwert ist die wichtigste amtliche Kennzahl für Grundstückseigentümer — und wird trotzdem häufig falsch gelesen. Was Zone, Stichtag und Beitragszustand bedeuten und welche fünf Fehler Sie vermeiden sollten.

Bodenrichtwert richtig lesen: So interpretieren Sie BORIS-Daten für Ihr Grundstück
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BORIS-Portale der Bundesländer
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BORIS-Portale (je Bundesland eines)
BORIS-D
1–2 J.
Turnus der Neubewertung
§ 196 BauGB
31.12.
üblicher Bewertungsstichtag
Gutachterausschüsse

Der Bodenrichtwert ist der von den Gutachterausschüssen ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens — bezogen auf eine Richtwertzone mit weitgehend gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen und auf einen festen Stichtag. Er ist die objektivste öffentlich zugängliche Grundlage, um den Wert eines Grundstücks einzuordnen. Richtig gelesen wird er allerdings erst mit dem Kleingedruckten.

Wo Sie die Daten finden

Jedes Bundesland betreibt ein eigenes BORIS-Portal (Bodenrichtwertinformationssystem); das länderübergreifende Portal BORIS-D bündelt einen Großteil der Daten. Die Einsicht ist inzwischen in allen Ländern kostenfrei möglich. Sie benötigen lediglich die Adresse oder die Flurstücksbezeichnung Ihres Grundstücks.

Die vier Angaben, die zählen

1. Der Wert selbst — angegeben in Euro je Quadratmeter, bezogen auf ein für die Zone typisches Grundstück. Weicht Ihr Grundstück von diesem Typ ab (Größe, Zuschnitt, Ecklage, Bebaubarkeit), weicht auch sein Wert vom Richtwert ab.

2. Der Stichtag — Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB turnusmäßig ermittelt, je nach Land alle ein bis zwei Jahre, meist zum 31. Dezember. Ein Richtwert mit Stichtag 31.12.2024 bildet die Marktbewegung des Jahres 2025 und 2026 nicht ab — in dynamischen Lagen ein relevanter Unterschied.

3. Die Nutzungsart — W (Wohnbaufläche), MI (Mischgebiet), G (Gewerbe), A (Acker) und weitere Kürzel. Ein Wohnbauland-Richtwert gilt nicht für die angrenzende Ackerfläche, auch wenn beide im selben Kartenausschnitt liegen; zwischen Bauerwartungsland und baureifem Land liegen oft erhebliche Wertunterschiede.

4. Der Beitragszustand — das Kürzel „ebf" (erschließungsbeitragsfrei) bedeutet: Der Wert unterstellt, dass Erschließungsbeiträge bereits bezahlt sind. Steht Ihr Grundstück noch vor der Erschließung oder sind Beiträge offen, liegt sein Wert entsprechend darunter.

Fünf häufige Lesefehler

Zonenwert mit Grundstückswert verwechseln: Der Richtwert ist ein Zonen-Durchschnitt, kein Gutachten für Ihr Flurstück. Veralteten Stichtag übersehen: Prüfen Sie immer das Datum — gerade nach bewegten Marktjahren. Geschossflächenzahl ignorieren: Viele Richtwerte sind auf eine bestimmte bauliche Ausnutzung bezogen; erlaubt Ihr Planungsrecht mehr oder weniger, verschiebt sich der Wert. Falsche Zone erwischen: An Zonengrenzen entscheidet die genaue Flurstückslage — nicht die Straßenanschrift. Abgaben vergessen: Der Unterschied zwischen „ebf" und beitragspflichtig kann mehrere zehntausend Euro ausmachen.

„Der Bodenrichtwert beantwortet die Frage ‚Was ist Boden in dieser Lage wert?' — nicht die Frage ‚Was ist mein Grundstück wert?'. Für Letztere braucht es die individuellen Merkmale."

Vom Richtwert zur realistischen Einschätzung

Für eine belastbare Werteinschätzung wird der Richtwert um die Eigenschaften des konkreten Grundstücks angepasst: Größe und Zuschnitt, Erschließungszustand, planungsrechtliche Situation, Lagebesonderheiten wie Lärm oder Aussicht. Die Umrechnungsfaktoren dafür veröffentlichen viele Gutachterausschüsse in ihren Grundstücksmarktberichten. Wichtig zu wissen: Der Bodenrichtwert selbst hat keine unmittelbar bindende Wirkung für Kaufpreise — er ist Orientierung und amtliche Vergleichsbasis, den tatsächlichen Preis bestimmt der Markt.

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