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Grundbuchauszug online beantragen —Schritt für Schritt erklärt

Alles was Sie wissen müssen: Kosten, Bearbeitungszeit, welcher Auszug für welchen Zweck — und direkte Links zu den Portalen aller 16 Bundesländer.

10–20 € KostenSofort als PDFAlle BundesländerFür Notar geeignet

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird. Es dokumentiert alle Eigentumsrechte und Belastungen an Grundstücken in Deutschland.

Ein Grundbuchauszug ist eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift aus diesem Register. Er enthält alle aktuellen Einträge zu einem bestimmten Grundstück — wer Eigentümer ist, welche Lasten darauf liegen und ob Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind.

Einfach vs. beglaubigt

Unbeglaubigt (ca. 10 €): Für persönliche Information, interne Prüfungen, Bankanfragen.
Beglaubigt (ca. 20 €): Erforderlich für notarielle Kaufverträge, Kreditanträge und gerichtliche Verfahren.

Die 3 Abteilungen des Grundbuchs

Was jede Abteilung enthält — und worauf Sie besonders achten sollten

Abteilung I

Eigentümer

  • Name und Anschrift des/der Eigentümer
  • Art des Erwerbs (Kauf, Erbschaft, Schenkung)
  • Datum der Eintragung
Abteilung II

Lasten & Beschränkungen

  • Wegerechte und Leitungsrechte
  • Nießbrauch und Wohnrechte
  • Vorkaufsrechte
  • Auflassungsvormerkungen (Käuferschutz)
  • Denkmalschutz, Naturschutz
Abteilung III

Grundpfandrechte

  • Hypotheken
  • Grundschulden (Bankdarlehen)
  • Rentenschulden
  • Zwangsversteigerungsvermerke

Beim Grundstücksverkauf wichtig: Vor dem Notartermin sollten alle Lasten in Abteilung II und III geklärt sein. Grundschulden werden in der Regel beim Verkauf gelöscht — der Notar koordiniert dies mit der Bank des Verkäufers.

Grundbuchauszug beantragen — 5 Schritte

Online dauert der gesamte Prozess ca. 10–15 Minuten

1

Zuständiges Amtsgericht ermitteln

Jedes Grundstück ist einem Amtsgericht (Grundbuchamt) zugeordnet — nach Gemeinde, nicht nach Ihrem Wohnort. Die Zuständigkeit können Sie über die Website des jeweiligen Landesjustizministeriums oder direkt über das Grundbuchportal Ihres Bundeslandes herausfinden.

Den alten Kaufvertrag oder den Einheitswertbescheid des Finanzamts enthalten oft die Gemarkungsdaten, die Sie brauchen.

2

Online-Portal oder persönliche Beantragung

Die meisten Bundesländer bieten Online-Portale an (z. B. grundbuch-download.de). Alternativ: persönlich beim Amtsgericht oder per Post mit beigefügtem Nachweis. Online geht schneller — meist sofortiger PDF-Download.

Für den notariellen Kaufvertrag benötigen Sie einen beglaubigten Auszug. Einfache Auszüge reichen für interne Prüfungen.

3

Grundstücksdaten eingeben

Sie benötigen: Gemarkung, Flur und Flurstücknummer. Diese Daten stehen im alten Kaufvertrag, im Katasterauszug, oder im Einheitswertbescheid. Falls Sie diese nicht haben, hilft das zuständige Katasteramt weiter.

Gemarkung ≠ Gemeindename. In manchen Regionen gibt es historische Gemarkungsbezeichnungen, die nicht dem heutigen Ortsnamen entsprechen.

4

Berechtigtes Interesse nachweisen

Als Eigentümer reicht Ihr Personalausweis + ein älterer Kaufvertrag oder Steuerbescheid. Als Kaufinteressent wird ein Maklernachweis oder ein notarieller Vorvertrag benötigt. Banken und Notare haben Direktzugang.

Als Eigentümer genügt in der Regel der Personalausweis. Den beglaubigten Auszug für den Notartermin beantragen Sie direkt beim Grundbuchamt oder über das Online-Portal Ihres Bundeslandes.

5

Gebühr bezahlen & Auszug herunterladen

Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich ca. 10 € (einfach, unbeglaubigt) oder 20 € (beglaubigt). Zahlung per Kreditkarte, PayPal oder SEPA-Lastschrift. Der beglaubigte Auszug wird als PDF sofort oder per Post zugestellt.

Für den Notartermin benötigen Sie einen Auszug der nicht älter als 3 Monate ist.

Kosten & Bearbeitungszeit

Einfacher Auszug

10 €

Sofort (online)

Beglaubigter Auszug

20 €

Sofort – 3 Tage

Per Post / persönlich

10–20 €

3–10 Werktage

Grundlage: GNotKG

Die Gebühren sind bundeseinheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Jedes Bundesland berechnet dieselben Gebühren — unabhängig davon, über welches Portal Sie den Auszug beantragen. Zusätzliche Versandkosten können bei postalischer Zustellung anfallen (ca. 2–5 €).

Online-Portale aller Bundesländer

Direkte Anlaufstellen für Ihren Grundbuchauszug — nach Bundesland

Bayern

BayernAtlas / VBORIS

Beantragung beim zuständigen Amtsgericht oder über das Grundbuchportal Bayern

NRW

Grundbucheinsicht NRW

Online über das Justizportal NRW, einfache Identifizierung mit ELSTER oder eID

Baden-Württemberg

Justizportal BW

Über das Amtsgericht oder online mit eID / ELSTER-Zertifikat

Hessen

Grundbucheinsicht Hessen

Online verfügbar über das Hessische Justizministerium

Niedersachsen

Grundbucheinsicht Nds.

Online über das niedersächsische Justizportal, Registrierung erforderlich

Berlin / Brandenburg

Grundbuch-Download.de

Gemeinsames Portal für Berlin und Brandenburg, sofortiger PDF-Download

Hamburg

Grundbucheinsicht HH

Online über das Hamburger Justizportal

Sachsen

Justizportal Sachsen

Beantragung beim zuständigen Amtsgericht

Alle weiteren

Grundbuch-Download.de

Zentrales Portal für viele Bundesländer — MV, SH, SL, TH, ST, RP, HB

Zentrales Portal: Für viele Bundesländer können Sie grundbuch-download.de nutzen — ein bundesweit zugängliches Portal mit einheitlicher Oberfläche. Registrierung mit eID oder Elster-Zertifikat erforderlich.

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Grundbuchauszug beim Grundstücksverkauf

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, ist der Grundbuchauszug eines der ersten Dokumente, die Sie benötigen. Er zeigt potenziellen Käufern und deren Banken den genauen Eigentumsstatus und alle Belastungen.

Wann brauchen Sie ihn?

  • Vor der Wertermittlung (Grundbuchlage prüfen)
  • Für die Vorbereitung des Notartermins
  • Bei der Notartermin-Vorbereitung
  • Für die Käuferbank (Finanzierungsnachweis)

Tipp für Verkäufer

  • Grundbuchauszug frühzeitig beantragen (3–5 Werktage)
  • Beglaubigten Auszug für den Notar bestellen
  • Belastungen in Abt. II + III prüfen lassen
  • Alle Eintragungen mit dem Notar besprechen

Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Ein einfacher (unbeglaubigter) Grundbuchauszug kostet ca. 10 €. Ein beglaubigter Auszug, wie er für Bankfinanzierungen oder notarielle Verträge benötigt wird, kostet ca. 20 €. Beide Gebühren sind bundeseinheitlich geregelt (GNotKG).

Wie lange dauert es, einen Grundbuchauszug zu erhalten?

Online dauert es in der Regel nur wenige Minuten bis der Auszug als PDF vorliegt. Bei Beantragung per Post oder persönlich beim Amtsgericht kann es 3–10 Werktage dauern.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Jeder der ein "berechtigtes Interesse" nachweisen kann: Eigentümer, potenzielle Käufer mit Kaufabsicht, Kreditgeber, Notare, Rechtsanwälte und Behörden. Als Eigentümer können Sie jederzeit Einsicht nehmen.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch enthält: Eigentümer (Abteilung I), Lasten und Beschränkungen wie Wegerechte oder Nießbrauch (Abteilung II), sowie Grundpfandrechte wie Hypotheken und Grundschulden (Abteilung III).

Brauche ich den Grundbuchauszug für den Grundstücksverkauf?

Ja. Der Notar benötigt einen aktuellen (nicht älter als 3 Monate) beglaubigten Grundbuchauszug zur Beurkundung des Kaufvertrags.

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